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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 337 mal aufgerufen
 Allgemein
Jacky ( gelöscht )
Beiträge:

01.04.2012 08:21
Neuregelung für A-Schein Piloten Antworten

Warnwesten-Pflicht für Gleitsegel- und Hängegleiterführer mit beschränktem Luftfahrerschein ab 1.05.2012

Die Neufassung des § 44 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) sieht eine Änderung vor, die Gleitsegel- und Hängegleiterführer mit beschränktem Luftfahrerschein betrifft.
Die bisherige Fassung des § 44 Abs.4 limitiert Flüge von Inhabern des beschränkten Luftfahrerscheins (A-Lizenz) auf Flüge in der Umgebung der Startstelle. Die Neufassung sieht eine „Kenntlichmachung“ der beschränkten Rechte des Lizenzinhabers vor.
Hier der Wortlaut:
(4) Die Lizenz nach § 42 Abs. 6 Nr. 1 wird auf Flüge in der Umgebung der Startstelle beschränkt, wenn die Ausbildung keine Überlandflugübungen und die dazugehörige theoretische Ausbildung enthalten hat. Luftsportgeräteführer mit einer Lizenz nach § 42 Abs.6 Nr.1 müssen zur Kenntlichmachung der Beschränkungen ihrer Rechte bei Ausübung der lizenzpflichtigen Tätigkeit eine Warnweste nach DIN EN 471 in der Farbe leuchtrot RAL 2034 tragen.

Hintergrund ist die vereinfachte Erkennung und Kontrolle von A-Schein-Piloten, die entgegen der Beschränkung ihrer Lizenz, Überlandflüge durchführen oder widerrechtlich die generelle Außenlandegenehmigung (LuftVO § 15 Abs.3) in Anspruch nehmen, welche zu den Rechten von Piloten mit unbeschränktem Luftfahrerschein (B-Lizenz) auf Überlandflügen zählt. Zudem soll mit der Kenntlichmachung von A-Lizenz-Inhabern anderen Luftfahrzeugführern die relative Unerfahrenheit dieser Piloten signalisiert werden.

Die Beauftragten für Luftaufsicht in den Fluggeländen werden aufgefordert, die Einhaltung der Warnwesten-Pflicht ab dem 1.Mai 2012 zu überwachen.

Bitte beachten: Herkömmliche Warnwesten, wie sie jeder Baumarkt anbietet, sind nicht zulässig. Die Farbe leuchtrot RAL 2034 wird bisher ausschließlich für Warnwesten des Flughafen-Bodenpersonals verwendet. Um seine Mitglieder mit A-Lizenz schnell mit den vorschriftsmäßigen Westen ausrüsten zu können, hat der DHV eine größere Anzahl bestellt. Diese können im DHV-Shop günstig erworben werden.

Paul Offline




Beiträge: 176

01.04.2012 09:39
#2 RE: Neuregelung für A-Schein Piloten Antworten

Verdammt! Ich sollte endlich my B-Schein machen!!

Jacky you forgot the link: http://www.dhv.de/web/newsdetails/articl...rerschein-ab-1/

NieDa ( gelöscht )
Beiträge:

01.04.2012 10:21
#3 RE: Neuregelung für A-Schein Piloten Antworten

Gail is ja wie sich manche im DHV-Forum wieder aufregen und mal wieder nicht raffen

*´¨ )
¸.•´¸.•´¨) ¸.•*¨)
(¸.•´ (¸.•´ (¸.•*´¯`*•>grüße Udo

P.S. Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ;-)

Wolfgang Offline



Beiträge: 512

01.04.2012 10:25
#4 RE: Neuregelung für A-Schein Piloten Antworten

Und hier gehts zur Anprobe:
http://www.youtube.com/watch?v=1MuOhNWN5Fo
Die passenden Handchuhe nicht vergessen!

Gruß, Wolfgang

NieDa ( gelöscht )
Beiträge:

01.04.2012 12:40
#5 RE: Neuregelung für A-Schein Piloten Antworten

...........nee die is es

*´¨ )
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(¸.•´ (¸.•´ (¸.•*´¯`*•>grüße Udo

P.S. Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ;-)

Bonsai Offline



Beiträge: 252

04.04.2012 19:36
#6 RE: Neuregelung für A-Schein Piloten Antworten

Zitat von Wolfgang
Und hier gehts zur Anprobe:
http://www.youtube.com/watch?v=1MuOhNWN5Fo
Die passenden Handchuhe nicht vergessen!

Gruß, Wolfgang




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